Seit dem 1. Januar 2012 übernehmen in Deutschland immer mehr gesetzliche Krankenkassen für Pflichtversicherte in gewissen Teilen die Behandlung. Voraussetzung ist eine formlose ärztliche Bescheinigung sowie eine anerkannte berufliche Qualifikation des Behandelnden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen schon seit längerem die Kosten osteopathischer Leistungen.

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